Energieausweis

Energieausweispflicht

Ihre Pflicht als Immobilienbesitzer

Mit dem Energieausweis informieren Sie Interessenten über die Energieeffizienz Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung.

Ähnlich wie bei Elektrogeräten, erfährt der Käufer oder der Mieter, mit einem Blick das Wesentliche über die „Effizienzklasse“ der Immobilie.

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung vorgelegt werden. Der Energiebedarf/-verbrauch muss bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen hohe Bußgelder.

Im Internet finden sich zahlreiche Angebote, verbilligte Energieausweise zu erwerben, wobei man die Warnungen der Verbraucherzentrale ernst nehmen sollte, um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen. Den Energieausweis dürfen nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur qualifizierte Personen ausstellen. Ein fehlerhafter oder unvollständiger Energieausweis kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Wer bereits einen Energieausweis vorliegen hat, sollte auf das Ausstellungsdatum achten, da die Gültigkeitsdauer nur zehn Jahre beträgt.

Wenn Sie uns als Makler beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen, da wir über die Kontakte zu den Experten der Region verfügen.

Energieausweis Bild Easy Resize.com

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Für den Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchswerte für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der vergangenen drei Jahre herangezogen. Somit orientiert sich das Ergebnis am individuellen Nutzerverhalten der Bewohner und ist deshalb nicht sehr aussagekräftig.

Der Bedarfsausweis macht präzise Angaben über die energetische Beschaffenheit einer Immobilie und den errechneten Energiebedarf. Dies erfolgt durch einen qualifizierten Fachmann, der die Gebäudekenndaten über die Heizungsanlage, Dämmung, Bausubstanz, etc. erfasst. Der bedarfsorientierte Ausweis ist somit aussagekräftiger, als der Verbrauchsausweis, kostet allerdings um ein Vielfaches mehr.

Welcher Energieausweis wird benötigt?

Das hängt von der Bausubstanz und der Größe Ihrer Immobilie ab. Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können grundsätzlich zwischen beiden Varianten wählen.

Der Verbrauchsausweis ist für Wohngebäude mit höchstens vier Wohneinheiten zulässig, wenn

– der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde,
– bei einer älteren Immobilie der Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde, oder das Haus nachträglich durch Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde.

Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Wünschen Sie zum Thema Energieeffizienz eine professionelle Beratung? Mit einem Klick auf den folgenden Link leiten wir Sie gerne an unseren Experten weiter:

www.energieberatung-ulm.com

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Lilly Müller

Immobilienmaklerin

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